Absage Schützenfest 2020

in diesen Tagen haben wir alle eine große Sehnsucht, die Sehnsucht nach Normalität, d.h. in gewohnten und bekannten Abläufen die Dinge des Lebens gestalten, die uns bewegen. Doch diese Normalität ist in vielen Bereichen gerade nachhaltig gestört und niemand von uns kann derzeit einschätzen, wie lange das noch so sein wird.

 

Normalität würde für uns als Vorstand bedeuten, dass wir uns in diesen Tagen mit Freude und Herzblut der Aufgabe widmen dürfen, die für uns Zentrum unseres ehrenamtlichen Engagements ist. Die Planung unseres Volks-, Heimat- und Schützenfestes als zentralem Punkt der Begegnung zwischen Menschen und einem Ort der gemeinsamen Freude und des unbeschwerten Miteinanders. Diese Planung ist uns derzeit aufgrund der Pandemiesituation und einer ungeklärten Rechtslage für die Zeit nach dem 31.08.2020 nicht in der Form möglich, wie es aus unserer Sicht wünschenswert und erforderlich wäre.

Wir, der Vorstand der St. Eustachius Schützenbruderschaft Büttgen-Vorst 1880 e.V. haben deshalb schweren Herzens beschlossen, unser Schützen- und Heimatfest 2020, das vom 12.09.20 bis zum 15.09.20 geplant war, und alle flankierenden Veranstaltungen wie das Hauptmannstreffen, die Generalversammlungen und die Chargiertenversammlung abzusagen.

Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht!

Eine relative Planungssicherheit ist aber derzeit ebenso wenig gegeben, wie ein Handlungsspielraum, auf dessen Basis wir die Möglichkeit sehen, ein realistisches Umsetzungskonzept zu erstellen, dass unseren und den Bedürfnissen unserer Mitglieder und Gäste ebenso gerecht wird, wie den momentanen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hinzu kommt, dass die zum Veranstaltungszeitpunkt geltende Rechtslage derzeit noch völlig unklar ist.

Grundsätzlich gilt das Verbot von Großveranstaltungen derzeit nur bis mindestens zum 31.08.2020. Ob und in welchem Umfang es zu einer Ausweitung der derzeit geltenden Regelungen kommen wird, ist derzeit nicht absehbar. Allerdings können wir uns nicht vorstellen, dass, selbst wenn ab dem 1.09.20 Großveranstaltungen wieder erlaubt würden, diese ohne starke Hygiene- und Abstandsvorgaben stattfinden könnten. Diese Regeln einzuhalten würde eine Großveranstaltung vielleicht irgendwie möglich machen, aber es wäre kein Vorster Schützenfest, wie wir es kennen und lieben.

Aus unserer Sicht gilt es klar, den Fokus auf den Schutz von Mitbürgern, Gästen und Mitgliedern, von denen ja auch eine beträchtliche Anzahl zu Risikogruppen gehören, zu legen. Auf der anderen Seite möchten wir diese Menschen auch keinesfalls von unseren Feierlichkeiten ausschließen, weil sie nachvollziehbarer Weise aus Selbstschutz von unserem Fest fernbleiben würden, oder im schlimmsten Fall durch entsprechende Vorgaben von uns ausgeschlossen werden müssten. Darüber hinaus gilt es selbstverständlich Haftungs- und Reputationsrisiken für den Verein oder einzelne Vorstandsmitglieder auszuschließen. Auch für unsere Königshäuser wäre es sehr unschön, nach einem fast völlig ausgefallenen Königsjahr „nur“ Schützenfest zu feiern und dann abgekrönt zu werden. Insofern freuen wir uns sehr, dass beide Königshäuser um Johannes I. Hamacher und David I. Engelbrecht signalisiert haben, ihre Regentschaft bis zum Schützenfest 2021 zu verlängern. Diese Absage soll zudem auch ein deutliches Zeichen der Solidarität mit den benachbarten Bruderschaften und deren Königshäusern sein, die ihr Schützenfest in diesem Jahr ebenfalls nicht feiern können.

Unsere Entscheidung bereits heute, knapp dreieinhalb Monate vor dem Vorster Schützenfest zu treffen, ohne Klarheit zu haben, welche Maßnahmen uns im September tatsächlich erwarten, war für uns nicht leicht, aber alternativlos.
Verständlicherweise benötigen unsere Vertragspartner (Musiker, Zeltwirt, Schausteller und Brauereien) Planungssicherheit. Und es freut uns sehr, dass viele dieser größtenteils jahrzehntelangen Partner uns schon zugesichert haben, dass aus der Absage unseres Schützen- und Heimatfestes keine wechselseitigen Rechte oder Pflichten entstehen. Hierfür an dieser Stelle noch einmal unseren herzlichsten Dank. Selbstverständlich haben nicht zuletzt auch unserer Königshäuser ein überaus gerechtfertigtes Interesse, frühestmöglich Klarheit zu erhalten. Aber auch unsere Schützenbrüder haben natürlich ein Recht auf Planungssicherheit, auch deshalb haben wir uns dazu entschieden, diese finale Entscheidung bereits jetzt zu treffen.

Zudem müssten wir in diesen Tagen in die heiße Phase der Vorbereitungen eintreten. Dazu gehören Anträge zur Genehmigung der diversen Aktivitäten rund um unser Schützenfest, deren Ausgestaltung derzeit aufgrund der rechtlichen Situation völlig unklar ist. Dazu gehört beispielsweise auch die Ausgestaltung unserer Festschrift, nicht zuletzt auch mit der Gewinnung von Anzeigenpartnern, die Planung und Durchführung der vorgesehenen vorbereitenden Versammlungen, die zum Teil noch unter das Verbot der derzeit geltenden Regelungen fallen und vieles mehr.

Letztendlich sind es der Raum für die persönliche Begegnung mit alten Freunden, die persönliche Umarmung, eben das harmonische Miteinander, die unser Schützenfest ausmachen und die vermutlich in dieser Form in diesem Jahr nicht möglich sein werden.

 

Besondere Zeiten für uns alle erfordern auch besondere Maßnahmen. Wir, der Vorstand der St. Eustachius Schützenbruderschaft 1880 e.V., sind fest davon überzeugt, dass diese Maßnahmen unerlässlich sind, um uns alle und jeden Einzelnen von uns bestmöglich zu schützen. Wir schaffen das gemeinsam!

Wir hoffen auf Euer/Ihr Verständnis und wünschen in diesen schwierigen Zeiten alles Gute für Euch/Sie und Eure/Ihre Familien.

Wir hoffen, im nächsten Jahr wieder möglichst unbeschwert mit Euch/Ihnen unser Schützen- und Heimatfest feiern zu können.

Bleibt/Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Schützengruß,
Der Vorstand der St.Eustachius-Schützenbruderschaft 1880 Büttgen-Vorst e.V.